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Leistungen

Vorteile einer Bootversicherung

Eine Bootversicherung bietet optimale Sicherheit zu Wasser und auf dem Land.

Sportbootversicherung, Haftpflicht, Kasko, Trailerversicherungen uvm.

Ein Schadensfreiheitsbonus für Vollkasko inklusive.

Unfallschutz für die Mannschaft.

Tipps zur Bootversicherung

Übersehen bei der Übernahme eines Bootes darf man nicht das komplizierte Thema Versicherung. Man kann dabei gravierende Fehler machen.

1. Haftpflicht und Kasko

Bei Booten gibt es, wie beim Auto im Wesentlichen zwei Versicherungen.

Dies sind die Haftpflicht- und die Kaskoversicherung. Eine Haftpflicht sichert Schäden ab, die man anderen oder der Umwelt zufügt. Die Haftpflicht endet mit dem angezeigten Eigentumsübergang.

In der Kaskoversicherung geht es um Schäden am eigenen Boot. Hier muss zuerst geklärt werden, ob der Verkäufer eine solche für das Boot abgeschlossen hat. Besorgen Sie sich eine Fotokopie des Vertrages.

Die Kaskoversicherung geht beim Kauf automatisch auf den Käufer des Bootes über. Somit ist bei der Abholung und Überführung des Bootes Versicherungsschutz bestehend. Der Verkauf des Bootes muss vom Verkäufer und auch vom Käufer der Versicherung inklusive Namen und Adresse des Käufers mitgeteilt werden. Bis zu einem Monat nach Eigentumsübergang hat nun der Käufer Zeit die Versicherung zu kündigen. War das Boot zuvor schadenfrei versichert, kann ein Schadensfreiheitsrabatt bestehen. Mit dem Versicherer klären Sie, ob dieser Rabatt (bis zu 40 oder 50 Prozent) übertragbar ist. Dies gilt beim Kauf eines Gebrauchtbootes. Beim Kauf eines Neu-Bootes vom Händler besteht in der Regel noch kein Kaskoversicherungsschutz. Hierzu ist es wichtig, dass neue Boot rechtzeitig zu versichern, damit Sie schon bei der Überführung auf der sicheren Seite sind.

2. Fristen, die zu beachten sind

Prüfen Sie die Bedingungen des vorhanden Vertrags. Bis einen Monat nach Eignerübergang oder bis drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres können Sie die Versicherung kündigen. Ansonsten verlängert sie sich automatisch um ein Jahr.

Achten Sie nicht vorrangig auf die Kosten, denn der Umfang einer Versicherung ist das Wichtigste.

3. Trailerversicherung

Angelboote, Jollen, kleine Motorboote, Kabinenkreuzer oder kleine Yachten werden meist mit Anhänger verkauft. Kümmern Sie sich um die rechtzeitige Ummeldung des Trailers, bevor Sie das Boot auf dem Landweg abholen. Eine Versicherungspflicht für Trailer besteht in der Regel nicht. Sie gelten als Sportgerät und erhalten in diesem Fall ein grünes Kennzeichen. Mit diesem ist der Trailer über die Versicherung des ziehenden Fahrzeuges haftpflichtversichert. Eine separate Haftpflichtversicherung für den Trailer lohnt sich trotzdem, da sie auch im abgekoppelten Zustand Haftpflichtversicherungsschutz bei vergleichsweise niedriger Prämie bietet.

4. Kasko-Versicherung

Eine Kaskoversicherung Ihres Bootes ist abhängig vom Wert und Sie sollten eine haben.

Schließen Sie keinen Vertrag ab, bei dem Folgeschäden ausgeschlossen sind. Ganz einfach, weil Ihnen bei einem kostspieligen Mastbruch, der zum Beispiel durch Alterung oder Korrision eines Wantenspanners verursacht  wurde (das sind übliche Ursachen) nichts (!) ersetzt wird. Sind Folgeschäden aber mitversichert, wird der geborstene Wantenspanner zwar nicht ersetzt, das um Vielfaches teurere restliche Rigg dagegen schon.

 

Achten Sie Zweitens auf eine Allgefahrendeckung. Diese hat verständliche und konkret benannte Ausschlüsse wie Krieg, höhere Gewalt oder Beschlagnahme. Alles, was nicht explizit in den Ausschlüssen erwähnt wird, ist versichert. Ungünstig für Sie ist die Variante mit "genannten Gefahren". Sie beschreiben jedes Schadenereignis, für das die Deckung gilt. Dann müssen Sie als Versicherungsnehmer aber beweisen, dass es wirklich ein gedeckter Schaden ist.

 

Lassen Sie sich drittens nicht auf "Abzüge Neu für Alt" bei der Schadenregulierung ein. Schließen Sie nur eine Versicherung zur sogenannten festen Taxe ab. Achten Sie dabei auf das Kleingedruckte.

Beim Abschluß des Vertrages haben Sie viertens die Wahl zwischen verschieden hohen Selbstbehalten im Schadenfall. Je nach Vertragswerk werden Selbstbehalte zum Beispiel bei Feuer, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl nicht fällig. Deshalb sollten Sie etwa als Kleinbootfahrer das Boot, den Außenborder und den Trailer getrennt in der Police mit jeweils eigenen Versicherungssummen nennen. Wird Ihnen dann der Außenborder gestohlen, kann dies als Totalverlust gelten und der Selbstbehalt wird nicht fällig. Sind Boot, Motor und Trailer nicht getrennt beschrieben und mit Summen bedacht, gilt der Diebstahl als "Teilschaden" und der vereinbarte Selbstbehalt wird Ihnen bei der Zahlung an Sie abgezogen. Die Praxis der Schadenbearbeitung ist in diesem Punkt von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

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5. Thema Bootswert und feste Taxe

Diskussionen über den Zeit- und Marktwert Ihres Bootes oder akademische Modelle mit komplizierten Kurven zur etwaigen Abschreibung und Abnutzung sind nicht sinnvoll. Auch der Wert nachträglich angeschaffter Neuteile und Extras verschmilzt mit dem Marktwert des Bootes. Er korrigiert diesen zunächst etwas, auf Dauer allenfalls leicht nach oben. Wenn Sie das Boot gerade erst gekauft haben, kennen Sie den Marktwert ohnehin. Den versichern Sie. Wenn Sie das Boot schon länger haben und sich das Thema neu vornehmen, stellen Sie sich die Frage, wieviel bei einem Totalverlust die Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Bootes kosten würde. Sollten Sie sich bei der Einschätzung des Wertes Ihres Bootes unsicher sein, können Sie auch einen Gutachter mit der Wertermittlung beauftragen. Dies empfiehlt sich bei entsprechend hochwertigen Booten.

Versichern Sie Ihr Boot nur zur sogenannten "festen Taxe". Die feste Taxe ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in § 76 Satz 2 geregelt.

 

Diese hier genannten Hinweise sollen Denkanstöße für den Versicherungsschutz Ihres Wasserfahrzeuges sein. Sie ersetzen nicht das individuelle Beratungsgespräch. Hierfür stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

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