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Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Maklerbüro Wagner

Inhaber Tino Wagner

Flockenstraße 5

09385 Lugau

 

Kontakt: 
Telefon: 037295 /3073

Faxnummer: 037295/3074  

E-Mail: info@maklerbuero-wagner.de

Internet: https://www.maklerbuero-wagner.de  -  https://www.boote-versicherungen.de

Umsatzsteuer-ID: DE 224/285/00451

 

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV: Tino Wagner

 

Copyright:

Textbearbeitung: Claudia Klärner
Grafische Bearbeitung, Layout: www.verlag-edition-viva.com

​Haftungsausschluss: 

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Urheberrecht

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Informationspflicht

 

Gemäß des §11 Versicherungs-Vermittlungs-Verordnung

Erfüllung des Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungs-Vermittler-Rechts vom 19.12.2006 
In Kraft seit 22.05.2007

 

Zu Status und Stellung: Makler  -  tätig  immer  nur  im Auftrag der Kunden

 

Zu Beteiligungen: Keine Beteiligung von und an Versicherungsgesellschaften !

 

Zur Registrierung: Registrierungsanmeldung erfolgte  bei  der  IHK in Chemnitz am 09.10.2007
Register-Nr.:  D-1OCX-NF08J-86
Zentralregister  unter: Vermittlerregister.info

 

Zur Versicherung: Die gesetzlich geforderte Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung mit der vorgeschriebenen Versicherungssumme wurde gegenüber der IHK nachgewiesen.

 

Zur Protokoll-Pflicht: Eine festgeschriebene gesetzliche Auflage ist, eine   Beratungs-  und Dokumentations-Pflicht, d.h.:  Besprechungsprotokolle sind  zu führen! 

 

Beschwerdestelle:
Versicherungsombudsmann e. V.,

 

Sitz:

Leipziger Straße 121

10117 Berlin

 

Anschrift:

Postfach 08 06 32

10006 Berlin

 

Telefon: +49 30 20 60 58 - 0

E-Mail: info@versicherungsombudsmann.de

Registergericht: Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, VR 20789 B​

 

1. Der Versicherungsvermittler/ -berater hat sicherzustellen, dass auch seine Mitarbeiter diese Mitteilungspflichten erfüllen.

Die oben genannten Informationen dürfen nur dann mündlich mitgeteilt werden, wenn der Versicherungsnehmer dies wünscht oder wenn und soweit das Versicherungsunternehmen vorläufige Deckung gewährt. In diesen Fällen sind die Informationen unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens mit dem Versicherungsschein dem Versicherungsnehmer in Textform zur Verfügung zu stellen.

Dies gilt nicht für Verträge über die vorläufige Deckung bei Pflichtversicherungen.

 

2. Mitteilungs-, Beratungs- und Dokumentationspflichten

Regelungen zu Mitteilungs- und Beratungspflichten finden sich in den §§ 42 a ff VVG.

Danach hat der Versicherungsvermittler den Versicherungsnehmer nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen und ihn entsprechend zu beraten.

Handelt er als Versicherungsmakler, muss dem Rat an den Kunden in der Regel eine hinreichende Zahl von auf dem Markt angebotenen Versicherungsverträgen und von Versicherern zu Grunde gelegt werden.

Außerdem hat der Versicherungsvertreter mitzuteilen, für welche Versicherung er seine Tätigkeit ausübt und ob er für diese ausschließlich tätig ist.

Im Rahmen seiner Beratung hat der Versicherungsvermittler die Gründe für jeden zu einer bestimmten Versicherung erteilten Rat anzugeben.

Vermittler sind verpflichtet, ihre Beratung zu dokumentieren. Das Gesprächsprotokoll muss von beiden Seiten unterschrieben werden. Verzichtet der Kunde auf Beratung und Protokoll, muss der Vermittler darauf hinweisen, dass sich dies nachteilig auf Haftpflichtansprüche auswirkt. Ein solcher Verzicht muss schriftlich erklärt werden.

 

3. Aufzeichnungspflichten

Nach § 14 VersVermV hat der Gewerbetreibende unverzüglich und in deutscher Sprache Aufzeichnungen zu machen sowie bestimmte Unterlagen und Belege übersichtlich zu sammeln.

Der Versicherungsberater hat darüber hinaus Aufzeichnungen über Art und Höhe der Einnahmen, die er für seine Tätigkeit erhalten hat, den Namen und Vornamen oder die Firma sowie die Anschrift des Leistenden anzufertigen und die Unterlagen und Belege übersichtlich zu sammeln.

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